Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mert Yagci, Gustav-Adolf-Str. 42B, 63069 Offenbach am Main (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Softwareentwicklungs- und IT-Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie eventuellen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu zahlen.
5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den Auftraggeber. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung der Leistungen keine begründete Mängelmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen.
7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auftretende Fehler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben, sofern diese auf die erbrachten Leistungen zurückzuführen sind.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Support
Supportleistungen werden nur erbracht, sofern diese ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main.